Validierbarkeit der Herstellerangaben zur Aufbereitung nach ISO 17664

Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Aufbereitungsanweisungen in der Praxis funktionieren? So prüfen Sie Reproduzierbarkeit der Prozesskette und bauen Nachweise auf, die audit‑ und zulassungsfähig sind.

Damit Ihr Medizinprodukt sicher wiederaufbereitet werden kann, müssen Ihre Herstellerangaben in der Praxis valide sein. EN ISO 17664 fordert Gebrauchsanweisungen, die Reinigung, Desinfektion und ggf. Sterilisation so beschreiben, dass Anwender die Prozesskette reproduzierbar umsetzen können. Wir prüfen die von Ihnen angegebenen Schritte im Zusammenspiel, bewerten kritische Prozessstellen und dokumentieren, ob die Anleitung zu einem wirksamen Ergebnis führt. Das stärkt Ihre Dokumentation für Zulassung und Audits und reduziert Haftungs- sowie Patient*innenrisiken. Sie erhalten einen digital signierten Prüfbericht mit fachlicher Einordnung.

  • Digitaler Prüfbericht – QES-signiert
  • Validierte Aufbereitungsprozesse
  • Sichere Medizinprodukte für Anwender und Patienten
Validierbarkeit der Aufbereitungsprozesse prüfen lassen HygCen garantiert Ihnen, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Zuge Ihrer Anfrage zu nutzen.
Herstellerangaben für Medizinprodukte nach en iso 17664

Was bedeutet die Prüfung nach EN ISO 17664 in der Praxis?

HygCen Germany prüft ausschließlich, ob die vom Hersteller beschriebenen Verfahren validierbar sind – nicht, ob sie sinnvoll entworfen wurden oder regulatorisch optimal formuliert sind.

Wir bewerten z. B.:

HygCen Germany testet also den Prozess, nicht das Dokument.

Normkriterien – auf einen Blick

NormkriteriumAnforderung / InhaltHinweis
Prozessschrittevollständige Angabe des Herstellerswir prüfen deren Validierbarkeit
ValidierbarkeitVerfahren müssen normgerecht validierbar seinz. B. RDG Validierung, Sterilisation
GerätebezugRDG Programme (ISO 15883), Steri Programme (ISO 17665-1)Validierungsversuche
ReinigungsnachweiseTOC, Protein, Hämoglobin, ISO 19227Prüfungen im Labor
Sterile BarriereISO 11607-2, EN 868 6, ASTM F1608Barriere  & Integritätsprüfungen
MikrobiologieISO 11737-1/-2Bioburden- und Sterilitätstests
DokumentationQES-signierte Prüfberichteneutral, ohne Beratungsanteil

So prüfen wir die Validierbarkeit Ihrer ISO 17664 Prozesse – Schritt für Schritt

  1. Analyse der vom Hersteller beschriebenen Prozesse
    Wir gleichen die angegebenen Schritte mit den Anforderungen aus:

    • ISO 15883‑1/-2/-5 (Reinigung/Desinfektion)
    • ISO 17665‑1 / EN 13060 / EN 285 (Sterilisation)
    • ISO 11607‑2, EN 868‑6, ASTM F1608 (Verpackung & Barriere)
    • ISO19227 (Implantatreinheit)

    Keine Bewertung der IFU‑Formulierungen – nur Validierbarkeit des beschriebenen Prozesses.

  2. Prüfplanung
    Wir definieren die Prüfungen, die erforderlich sind, um die Validierbarkeit zu belegen:

    • RDG‑Validierung nach ISO15883
    • Reinigungsnachweis (TOC / Protein / Hämoglobin, gemäß ISO 15883‑5 und ST98)
    • Implantat‑Reinheitsprüfung (ISO19227)
    • Sterilisationsvalidierung (ISO17665‑1, EN13060, EN285)
    • Verpackungs-/Barrierevalidierung (ISO11607‑2, EN868‑6, ASTMF1608)
    • Bioburden/Sterilität (ISO11737‑1/-2)

    Wir empfehlen keinen Prozess, sondern legen nur fest, wie der angegebene Prozess geprüft wird.

  3. Laborprüfungen unter realistischen Bedingungen
    Wir führen die Validierungsversuche exakt nach Norm durch:

    • RDG‑Zyklen
    • quantitative Sauberkeitsprüfungen (TOC / Protein / Hämoglobin)
    • Sterilisation (z.B. Dampf, EO, HO/Plasma)
    • Verpackungsprüfungen
    • mikrobiologische Prüfungen
    • ggf. End‑of‑Life‑Simulation (max. Aufbereitungszyklen)

    Ergebnis: Validierbar / nicht validierbar.

  4. QES‑signierter Prüfbericht
    Unser Bericht enthält:
     
    • Beschreibung des geprüften Prozesses
    • Ergebnisse aller Laborprüfungen
    • Aussage zur Validierbarkeit
    • keine IFU‑Beratung, keine Formulierungshilfen
    • vollständig MDR‑tauglich

Warum HygCen?

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Nein. HygCen Germany bewertet ausschließlich, ob die vom Hersteller beschriebenen Aufbereitungsprozesse methodisch validierbar sind. Die inhaltliche Gestaltung, Formulierung oder Optimierung der IFU gehört zur herstellerseitigen Verantwortung und fällt in den Bereich unabhängiger Regulatory Beratung. Unsere Aufgabe ist es, die technische Prüfbarkeit der angegebenen Schritte normkonform zu belegen – ohne Einflussnahme auf die IFU selbst.

Das hängt vom in der IFU beschriebenen Prozess ab. Typisch sind RDG Validierungen nach ISO 15883, Reinigungsnachweise über TOC, Protein oder Hämoglobin, Sterilisationsvalidierungen nach ISO 17665-1 bzw. EN 13060/EN 285 sowie ggf. Verpackungsprüfungen nach ISO 11607-2 und mikrobiologische Prüfungen gemäß ISO 11737-1/-2. Bei Implantaten kommen zusätzlich Sauberkeitsanforderungen nach ISO 19227 hinzu.

In diesem Fall dokumentieren wir neutral, welche Prozessparameter oder Schritte nicht den Anforderungen der geltenden Normen entsprechen oder im Labor keine reproduzierbaren Ergebnisse liefern. Die Anpassung oder Neudefinition des Prozesses liegt beim Hersteller bzw. bei unabhängigen externen Berater*innen. HygCen Germany nimmt keine inhaltlichen Empfehlungen vor, sondern liefert die Prüfergebnisse als objektive Entscheidungsgrundlage.

Diese Parameter dienen als quantitative Nachweise dafür, ob die angegebene Reinigung den geforderten Reinheitsgrad erreicht. Protein und Hämoglobin sind insbesondere bei invasiven Produkten relevante Marker gemäß ISO 15883‑5 und ANSI/AAMI ST98. TOC kann für generelle Reinigungsleistung eingesetzt werden und ist für Implantate nach ISO 19227 etabliert. HygCen Germany prüft ausschließlich, ob die in der IFU definierten Prozesse diese Kriterien erfüllen.

Immer dann, wenn sicherheitsrelevante Änderungen auftreten – etwa neue Materialien, geänderte Fertigungs- oder Sterilisationsprozesse, Anpassungen in der IFU oder aktualisierte Normen. Auch klinische Rückmeldungen oder Prüfresultate aus Bioburden‑ oder Sauberkeitsuntersuchungen können Anlass sein, die Validierbarkeit erneut zu prüfen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der aktuell beschriebene Prozess weiterhin normgerecht und reproduzierbar validierbar bleibt.

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