Hinweisgeber Meldesystem

Die HygCen Germany GmbH ist verpflichtet, natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG („Hinweisgeberschutzgesetz“) erlangt haben (sog. „hinweisgebende Personen“) zu schützen und ihnen eine interne Meldestelle zu bieten, um den ihnen bekannt gewordenen Verstoß offenlegen zu können.

Über das nachstehende Formular können Sie der internen Meldestelle der HygCen Germany GmbH Ihnen bekannt gewordene Verstöße gemäß HinSchG mitteilen. Einen Katalog der nach dem HinSchG meldefähigen Verstöße finden Sie hier.

Sie dürfen bei Ihrer Meldung darauf vertrauen, dass die interne Meldestelle der HygCen Germany GmbH das Vertraulichkeitsgebot des § 8 HinSchG achtet und die Identität der folgenden Personen wahrt:

Sie dürfen des Weiteren darauf vertrauen, dass die HygCen Germany GmbH sich an § 36 HinSchG halten wird, der gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien ebenso verbietet, wie die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.

Um erforderlichenfalls eine Erörterung des Sachverhaltes mit Ihnen vornehmen zu können, wären wir Ihnen für die Angabe Ihres Namens dankbar.

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